Ein eigenes Restaurant zu eröffnen, heißt monatelang an vielen Baustellen gleichzeitig zu arbeiten: Konzept, Standort, Finanzierung, Behörden, Personal, Kasse und die ersten Gäste. Was davon wann dran ist und was du leicht vergisst, ist oft unklar. Diese Checkliste ordnet alle Schritte nach Zeitpunkt, nennt die Pflichten, die 2027 gelten, und zeigt, woran du denken solltest, damit am Eröffnungsabend die Tische voll sind.
Zuletzt aktualisiert am 02.11.2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten · heyGastro richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B). Transparenzhinweis: heyGastro ist selbst Anbieter eines Reservierungssystems. Zu allen Zahlen Dritter nennen wir die Quelle, eigene Rechnungen sind als Beispielrechnung gekennzeichnet. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
- Plane 6 bis 12 Monate Vorlauf ein. Die Behördengänge liegen vor allem in den letzten drei Monaten vor der Eröffnung.
- Ob du für den Alkoholausschank eine Gaststättenerlaubnis brauchst, hängt vom Bundesland ab. In acht Ländern mit eigenem Gaststättengesetz fällt die IHK-Unterrichtung weg, in den übrigen ist sie Pflicht.
- Für dich und alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln arbeiten, ist vor dem ersten Einsatz eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz nötig.
- Eine neue elektronische Kasse musst du innerhalb eines Monats nach Anschaffung über „Mein ELSTER“ beim Finanzamt melden.
- Seit 1. Januar 2026 gelten 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen, Getränke bleiben bei 19 %. Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde.
- Mach dein Restaurant vor der Eröffnung online buchbar. Mit heyGastro geht das kostenlos bis 50 Online-Buchungen im Monat, ohne Provision pro Gast.
Die Checkliste im Überblick: Was ist wann dran?
Die Reihenfolge ist wichtiger, als viele Gründer denken. Wer den Mietvertrag unterschreibt, bevor geklärt ist, ob die Fläche als Gaststätte genutzt werden darf, trägt ein großes Risiko. Die folgende Übersicht ist ein Richtwert, den du an dein Projekt anpasst:
| Zeitpunkt | Aufgaben |
|---|---|
| 6 bis 12 Monate vorher | Konzept und Zielgruppe festlegen, Standorte prüfen, Businessplan und Finanzplan schreiben, Finanzierung und Fördermittel klären, Rechtsform wählen |
| 3 bis 6 Monate vorher | Nutzung als Gaststätte mit Bauamt klären, Mietvertrag unterschreiben, Umbau und Küchenplanung mit der Lebensmittelüberwachung abstimmen, Lieferanten auswählen, Versicherungen vergleichen |
| 1 bis 3 Monate vorher | IHK-Unterrichtung (falls nötig), Gaststättenerlaubnis oder Anzeige, Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Personal einstellen, Belehrungen nach § 43 IfSG |
| 2 bis 4 Wochen vorher | Kasse einrichten und melden, Speisekarte mit Allergenkennzeichnung und Preisverzeichnis, Google-Unternehmensprofil, Website und Online-Reservierung freischalten, Probeessen mit Freunden |
| Eröffnung | Soft Opening mit begrenzten Plätzen, Feedback sammeln, Bewertungen anstoßen, Abläufe im Service nachschärfen |
Konzept, Standort und Businessplan
Bevor es um Formulare geht, steht die Frage, warum Gäste ausgerechnet zu dir kommen sollen. Die Gründerplattform von BMWK und KfW empfiehlt in ihrem Ratgeber zum Restaurant eröffnen, mit Fragen wie diesen zu beginnen: Was ist dein Alleinstellungsmerkmal, wo ist deine Nische, und lohnt sich zum Beispiel ein Mittagstisch für umliegende Firmen?
- Konzept: Küche, Preisniveau, Anzahl der Plätze, Öffnungszeiten. Daraus ergibt sich, wie viel Personal und welche Küchentechnik du brauchst.
- Standort: Laufkundschaft, Erreichbarkeit, Parkplätze, Lieferzufahrt und die Konkurrenz in der Nähe. Frag beim Bauamt früh nach, ob die Fläche als Gaststätte genutzt werden darf.
- Businessplan: Er ist die Grundlage für jedes Bankgespräch. Der Finanzteil zeigt Kapitalbedarf, Umsatzplanung und ab wann sich das Restaurant trägt.
Was kostet es, ein Restaurant zu eröffnen?
Eine feste Summe gibt es nicht. Laut selbststaendigkeit.de reicht die Spanne je nach Größe, Schwerpunkt und Standort von etwa 50.000 € bis zu einer Million Euro. Die Gründerplattform schreibt, dass auch kleinere Projekte schnell mehrere zehntausend Euro benötigen. Typische Posten für deinen Finanzplan:
| Einmalige Startkosten | Laufende Kosten |
|---|---|
| Kaution, Umbau, Küchentechnik, Möbel, Geschirr und Gläser, Kassensystem und IT, Gebühren für Genehmigungen, Website, Werbung zur Eröffnung, Anfangsvorrat an Waren | Miete oder Pacht, Personal, Energie, Wareneinsatz, Versicherungen, Steuerberatung, Software, Marketing |
Plane außerdem eine Rücklage ein, aus der du die ersten Monate bezahlst, bis das Restaurant genug Umsatz macht. Kosten sparen kannst du durch gebrauchte Geräte, Leasing oder einen Brauereivertrag, über den Brauereien laut selbststaendigkeit.de oft Einrichtung oder Zapfanlage stellen. Dafür bindest du dich meist an die Marke und an Mindestabnahmen.
Bei der Software lohnt ein genauer Blick: Viele Reservierungsplattformen verlangen eine Provision pro Gast. Wie sich Provision, Pauschale und Gratis-Tarife auf ein Jahr rechnen, zeigt unser Ratgeber Was kostet ein Reservierungssystem?
Welche Genehmigungen brauchst du?
Das Gaststättenrecht ist seit der Föderalismusreform Ländersache. Deshalb gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln. Frag vor dem Start beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Stadt nach, welche Unterlagen dort verlangt werden.
Gewerbeanmeldung
Jedes Restaurant muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung geht an weitere Stellen wie das Finanzamt weiter.
Gaststättenerlaubnis und IHK-Unterrichtung
Nach dem Gaststättengesetz des Bundes brauchst du eine Gaststättenerlaubnis, wenn du Alkohol ausschenkst. Voraussetzung ist ein Unterrichtungsnachweis der IHK über Lebensmittelrecht und Hygiene. Laut Bayernportal gilt dieser Nachweis bundesweit und unbefristet. Die Gebühr legt die jeweilige IHK fest, bei der IHK Heilbronn-Franken zum Beispiel 110 €.
| Bundesländer | Was gilt? | Quelle |
|---|---|---|
| Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Eigene Gaststättengesetze, keine Gaststättenunterrichtung mehr vorgesehen. Meist genügt eine Anzeige. | DIHK |
| Baden-Württemberg | Seit 1. Januar 2026 neues Landesgaststättengesetz: Anzeige statt Erlaubnis, die IHK-Unterrichtung bleibt aber Pflicht für Betreiber ohne einschlägige Ausbildung. | IHK Bodensee-Oberschwaben |
| Übrige Bundesländer | Gaststättengesetz des Bundes: Erlaubnis bei Alkoholausschank, mit IHK-Unterrichtungsnachweis | Service Berlin |
Auch wo keine Erlaubnis nötig ist, gibt es Fristen. In Sachsen-Anhalt etwa musst du die Aufnahme des Betriebs laut IHK Magdeburg spätestens vier Wochen vor Betriebsbeginn schriftlich anzeigen.
Lebensmittelüberwachung
Als Lebensmittelunternehmer musst du deinen Betrieb nach Artikel 6 der EU-Verordnung 852/2004 bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung melden, wie die IHK Darmstadt erklärt. Sprich die Küchenplanung am besten schon vor dem Umbau mit dem Amt ab. Das spart teure Nachbesserungen.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Einsatz eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Sie wird vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt durchgeführt, die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn laut Verwaltungsportal des Bundes nicht älter als drei Monate sein. Danach musst du als Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und dann alle zwei Jahre selbst belehren und das dokumentieren, wie HOGAPAGE zusammenfasst. Plane die Termine beim Gesundheitsamt früh ein, sie sind oft Wochen im Voraus ausgebucht.
Weitere Punkte vor der Eröffnung
- Speisekarte: Allergene müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet sein, Preise gut lesbar im Betrieb aushängen.
- Versicherungen: Mindestens Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung. Lass dich zu Betriebsunterbrechung beraten.
- Unfallversicherung: Sobald du Personal beschäftigst, meldest du den Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
- Musik: Wenn im Gastraum Musik läuft, brauchst du in der Regel eine Lizenz bei der GEMA.
Steuern, Kasse und Mindestlohn 2027
7 % Mehrwertsteuer auf Speisen
Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, egal ob vor Ort, zum Mitnehmen oder geliefert. Getränke bleiben bei 19 %, so die IHK Kassel-Marburg. Deine Kasse muss beide Steuersätze sauber trennen. Was das für deine Kalkulation bedeutet, zeigt eine Beispielrechnung:
| Steuersatz | Rechnung | Nettoerlös |
|---|---|---|
| 19 % (bis Ende 2025) | 18,90 € ÷ 1,19 | 15,88 € |
| 7 % (seit 2026) | 18,90 € ÷ 1,07 | 17,66 € |
| Unterschied | 17,66 € − 15,88 € | 1,78 € mehr pro Gericht |
Kasse melden
Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Seit Juli 2025 musst du ein neu angeschafftes, gemietetes oder geleastes Kassensystem innerhalb eines Monats über „Mein ELSTER“ beim Finanzamt melden. Laut für-gründer.de drohen bei Versäumnis Bußgelder bis zu 25.000 €. Das gilt auch für Kassen-Apps auf dem Tablet. Viele Steuerberater übernehmen die Meldung.
Mindestlohn 2027
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde, wie HOGAPAGE berichtet. Laut einer DEHOGA-Analyse, über die Tageskarte berichtet, entspricht das bei 40 Stunden pro Woche einem Bruttolohn von mindestens 2.540 € im Monat, die Minijob-Grenze liegt ab 2027 bei 633 €. Für deine Planung heißt das: Drei Vollzeitkräfte auf Mindestlohn kosten allein 7.620 € brutto im Monat, ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Beispielrechnung).
Von Anfang an buchbar
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Kostenlos registrierenGäste gewinnen: Reservierungen vor der Eröffnung
Die meisten Checklisten enden mit der Genehmigung. Ein Restaurant lebt aber erst, wenn Gäste kommen. Die ersten Wochen entscheiden über Bewertungen und Mundpropaganda. Deshalb gehört die Frage, wie Gäste einen Tisch bekommen, auf die Checkliste und nicht in die Zeit nach der Eröffnung.
heyGastro ist für genau diesen Start gebaut: Der Basis-Tarif ist dauerhaft kostenlos bis 50 Online-Buchungen pro Monat, inklusive kostenloser QR-Speisekarte und persönlichem Support bei der Einrichtung. Selbst eingetragene Reservierungen, etwa vom Telefon, zählen nicht mit. Wächst das Restaurant, gibt es das Unbegrenzt-Paket ab 29 € im Monat bei zwölf Monaten Laufzeit, ohne Provision pro Gast. Alle Tarife stehen auf der Preisseite.
Häufige Fragen zur Restauranteröffnung
Kann ich ohne Ausbildung ein Restaurant eröffnen?
Ja. Eine Ausbildung als Koch oder Restaurantfachkraft ist rechtlich keine Voraussetzung. In Bundesländern, in denen das Gaststättengesetz des Bundes gilt, und in Baden-Württemberg brauchst du aber den Unterrichtungsnachweis der IHK, wenn du keine einschlägige Ausbildung hast. Praktische Erfahrung in Küche und Service ist trotzdem sehr zu empfehlen.
Wie lange dauert es, ein Restaurant zu eröffnen?
Rechne vom Konzept bis zur Eröffnung mit 6 bis 12 Monaten. Am längsten dauern meist die Standortsuche, die Finanzierung und ein Umbau. Die Behördengänge selbst lassen sich in wenigen Wochen erledigen, wenn du die Unterlagen vollständig einreichst und Termine wie die Belehrung beim Gesundheitsamt früh buchst.
Wie viel Startkapital brauche ich für ein Restaurant?
Je nach Größe, Lage und Zustand der Fläche reicht die Spanne laut selbststaendigkeit.de von etwa 50.000 € bis zu einer Million Euro. Übernimmst du ein bestehendes Restaurant mit Einrichtung, liegt der Bedarf meist deutlich niedriger als bei einem kompletten Neubau. Rechne immer eine Rücklage für die ersten Monate ein.
Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis, wenn ich keinen Alkohol ausschenke?
Nach dem Gaststättengesetz des Bundes ist die Erlaubnis nur für den Ausschank alkoholischer Getränke nötig. Ohne Alkohol genügt in der Regel die Gewerbeanmeldung. Die Meldung bei der Lebensmittelüberwachung und die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten trotzdem.
Welche Mehrwertsteuer gilt 2027 in der Gastronomie?
Für Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, für Getränke 19 %. Diese Regelung gilt auch 2027. Deine Kasse muss beide Sätze getrennt ausweisen.
Ab wann sollte ich Reservierungen annehmen?
Sobald der Eröffnungstermin feststeht. Wer schon während des Umbaus einen Buchungslink im Schaufenster, auf Instagram und im Google-Profil zeigt, startet mit vollen Tischen statt mit leeren. Mit heyGastro ist das bis 50 Online-Buchungen im Monat kostenlos.
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Live-Demo ansehenAutor im heyGastro-Blog. Er schreibt über Reservierungen, Tischverwaltung und Digitalisierung in der Gastronomie.
Quellen und weiterführende Links
- Gründerplattform: Restaurant eröffnen
- selbststaendigkeit.de: Restaurant eröffnen – Konzept, Genehmigungen und Checkliste
- DIHK: Gaststättenunterrichtung
- IHK Bodensee-Oberschwaben: Gaststättenunterrichtung nach Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg
- IHK Heilbronn-Franken: Unterrichtung im Gaststättengewerbe
- Service Berlin: Gaststättengewerbe – zum Unterrichtungsnachweis anmelden
- Bayernportal: Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung
- IHK Magdeburg: Existenzgründung im Gastronomiegewerbe
- IHK Darmstadt: Gaststättengesetz in Hessen und Meldung bei der Lebensmittelüberwachung
- Verwaltungsportal des Bundes: Belehrung nach § 43 IfSG
- HOGAPAGE: Infektionsschutzbelehrung für Gastronomie und Hotellerie (28.09.2026)
- IHK Kassel-Marburg: Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen ab 1. Januar 2026
- für-gründer.de: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
- HOGAPAGE: Mindestlohn steigt bis 2027
- Tageskarte: DEHOGA beleuchtet Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung
- Resos: No-Show Index 2026