Ist eine Anzahlung bei Restaurant-Reservierungen rechtlich zulässig?

Veröffentlicht am 28.07.2026 • von Robert Neumann

Kurze Antwort vorab: Ja, eine Anzahlung bei Restaurant-Reservierungen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Beitrag erklärt verständlich, worauf es dabei ankommt. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – bei konkreten Fragen zu deinen eigenen AGB empfiehlt sich der Blick eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.

Die drei Voraussetzungen für eine wirksame Anzahlungsregelung

1. Wirksame Einbeziehung in den Vertrag
Der Gast muss vor Abschluss der Buchung die Möglichkeit gehabt haben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen – bei einer Online-Buchung reicht dafür ein deutlicher Hinweis und ein aktiver Klick vor Abschluss. Eine nachträgliche Information, etwa erst in der Bestätigungsmail, genügt nicht.
2. Angemessene Höhe
Die Anzahlung darf den typischerweise zu erwartenden Schaden nicht deutlich übersteigen – etwa den durchschnittlichen Umsatz pro Person. Eine unverhältnismäßig hohe Pauschale kann als unwirksam gelten.
3. Klare Kommunikation der Stornobedingungen
Bis wann eine kostenfreie Stornierung möglich ist, muss eindeutig und für den Gast leicht auffindbar formuliert sein – nicht versteckt im Kleingedruckten.

Was bedeutet "angemessen" konkret?

Die Rechtsprechung orientiert sich an dem Schaden, der einem Restaurant durch das Fernbleiben eines Gastes typischerweise entsteht – meist der entgangene Umsatz für den reservierten Tisch. Üblich sind pauschale Beträge pro Person oder ein fester Betrag pro Tisch. Wichtig zu wissen: Der Gast hat grundsätzlich das Recht, nachzuweisen, dass dem Restaurant im konkreten Fall gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist – etwa weil der Tisch kurzfristig neu vergeben werden konnte.

Gilt bei einer Online-Reservierung ein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Nein – und das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Für die meisten online geschlossenen Verträge gilt zwar ein 14-tägiges Widerrufsrecht, für Restaurantreservierungen aber ausdrücklich nicht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen konkreten Termin oder Zeitraum vorsieht – eine Tischreservierung fällt genau darunter.

So setzt du eine rechtssichere Anzahlungsregelung praktisch um

Ein System, das diese Punkte automatisch mit abdeckt – klare Anzeige der Bedingungen, dokumentierte Zustimmung, automatische Bestätigungsmail mit allen Details – nimmt dir einen Großteil der rechtlichen Sorgfaltspflicht bereits ab, ohne dass du dich um die technische Umsetzung selbst kümmern musst.

Häufige Fragen

Kann ich die Anzahlung auch als reine Kreditkartengarantie ohne Vorab-Abbuchung gestalten?

Ja, das ist ebenfalls verbreitet – dabei wird erst im Falle eines No-Shows tatsächlich abgebucht. Rechtlich gelten ähnliche Anforderungen an Transparenz und Angemessenheit wie bei einer Vorab-Anzahlung.

Muss ich die Anzahlung immer verlangen, oder kann ich das flexibel handhaben?

Du kannst frei festlegen, für welche Buchungen eine Anzahlung gilt – etwa nur für große Gruppen, bestimmte Wochentage oder generell. Wichtig ist nur, dass die jeweils geltende Regel für den Gast eindeutig erkennbar ist.

Was passiert, wenn ein Gast die Abbuchung nachträglich anficht?

Wenn die Bedingungen klar kommuniziert wurden und der Gast ihnen bei der Buchung zugestimmt hat, sind erfolgreiche Rückbuchungen in der Praxis selten. Eine sorgfältig dokumentierte Bestätigung ist dabei dein wichtigster Nachweis.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Gestaltung deiner individuellen AGB empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Anzahlungen sauber und transparent umsetzen

Teste heyGastro 30 Tage kostenlos – mit klar angezeigten Bedingungen, dokumentierter Zustimmung und automatischer Bestätigungsmail.

Jetzt kostenlos starten
← Zurück zur Blog-Übersicht