heyGastro
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für gewerbliche Partnerbetriebe (B2B).

§ 1

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Plattform heyGastro (betrieben durch Robert Neumann, Erich-Kuttner-Str. 23, 10369 Berlin) und den angemeldeten gewerblichen Partnerbetrieben (nachfolgend „Nutzer“ oder „Gastronom“ genannt).

Das Angebot von heyGastro richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (B2C) ist ausgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2

2. Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

heyGastro stellt dem Gastronomen eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur digitalen Tischverwaltung, Auslastungssteuerung, Schichtplanung sowie zur Bereitstellung eines Online-Reservierungswidgets zur Einbindung auf der eigenen Restaurant-Webseite zur Verfügung.

Die Bereitstellung der Software erfolgt als cloudbasierte Anwendung. Die Anbindung und Datensynchronisation erfolgt in Echtzeit. Ein physischer Überlassungsanspruch der Software oder des Quellcodes besteht zu keinem Zeitpunkt.

heyGastro behält sich das Recht vor, die bereitgestellten Dienste, Layouts und Software-Schnittstellen zur technischen Optimierung, Qualitätssicherung oder aufgrund veränderter Marktanforderungen jederzeit anzupassen, weiterzuentwickeln oder zu modifizieren.

§ 3

3. Registrierung, Stammdaten & Kontosicherheit

Für die Nutzung der Plattform ist die Erstellung eines Partner-Kontos sowie eine Verifizierung der E-Mail-Adresse erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, alle im Registrierungs- und Stammdaten-Formular abgefragten Daten (insb. Firmenname, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Rechnungsadresse und Steuernummer bzw. USt-IdNr.) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Änderungen der Stammdaten sind vom Nutzer unverzüglich im Kundenprofil zu aktualisieren. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kontos durchgeführt werden.

§ 4

4. Datenschutz & Zwingende AVV-Unterzeichnung

Die Parteien sind sich einig, dass im Rahmen der Bereitstellung der digitalen Gästeverwaltung personenbezogene Daten (Gästedaten wie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen) im Auftrag des Gastronomen verarbeitet werden. Gemäß Art. 28 DSGVO ist hierfür der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

🚨 STRENGE HAFTUNGS- UND MITWIRKUNGSPFLICHT DES NUTZERS:
Die Plattform stellt dem Nutzer im Kundenprofil ein automatisiertes, elektronisches Tool zur rechtsgültigen Zeichnung des AVV auf Basis seiner Stammdaten zur Verfügung. Die Verantwortung für die vollständige Eingabe der Stammdaten sowie für die aktive, digitale Unterzeichnung des gesetzlich vorgeschriebenen AVV liegt ausschließlich und uneingeschränkt beim Nutzer (Gastronom).

heyGastro übernimmt keine Überwachungspflicht bezüglich des Unterzeichnungsstatus und haftet unter keinen Umständen für wettbewerbs-, datenschutz- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen, Bußgelder oder Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer das System ohne eine rechtsgültig gezeichnete Datenschutz-Vereinbarung betreibt.

Zwecks datenschutzkonformer Datensparsamkeit weist heyGastro darauf hin, dass das System über eine integrierte Automatisierungs-Schnittstelle verfügt, die alle personenbezogenen Gästedaten (PII) nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Reservierungsdatum vollautomatisch und unwiderruflich auf Datenbankebene anonymisiert.

§ 5

5. No-Show Schutz, Rechnungen & Stripe Connect

heyGastro stellt dem Nutzer eine integrierte Schnittstelle zur Abwicklung verbindlicher Tisch-Anzahlungen (No-Show Schutz) über den Zahlungsdienstleister Stripe zur Verfügung.

Stripe Connect Framework: Die Anbindung erfolgt über das Stripe-Connect-Verfahren. heyGastro agiert hierbei rein als technischer Vermittler und Software-Bereitsteller. Sämtliche Anzahlungen der Online-Gäste fließen in Echtzeit ohne treuhänderische Zwischenverwahrung durch heyGastro direkt auf das Stripe-Unterkonto des jeweiligen Gastronomen.

Steuerliche Vollmacht & Pflichten: Mit Aktivierung der Anzahlungsfunktion bevollmächtigt der Gastronom heyGastro ausdrücklich, im Namen und für Rechnung seines Betriebes automatisierte Anzahlungsrechnungen, Stornorechnungen sowie Schadensersatz-Quittungen an die Endkunden (Gäste) auszustellen. Der Gastronom ist allein dafür verantwortlich, den für seinen Betrieb korrekten Steuersatz (z. B. 19% Regelbesteuerung oder 0% gem. § 19 UStG Kleinunternehmer) im Backend zu definieren.

§ 6

6. Vergütung, Abrechnung & Kleinunternehmerregelung

Die Nutzung der SaaS-Plattform heyGastro ist kostenpflichtig und erfolgt über den Erwerb von zeitbasierten Software-Lizenzen (wählbar für 1, 3 oder 12 Monate). Die aktuellen Tarife ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

Umsatzsteuer-Hinweis (Kleinunternehmer): Der Betreiber von heyGastro (Robert Neumann) ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Daher weisen die von heyGastro an den Gastronomen ausgestellten Plattform-Rechnungen keine Umsatzsteuer aus (Netto entspricht Brutto).

Die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert und digital als PDF unmittelbar nach erfolgreicher Stripe-Zahlung der Lizenzgebühr. Der Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, ist heyGastro berechtigt, den Zugang zum Dashboard und zum Online-Buchungswidget bis zum vollständigen Zahlungseingang temporär zu sperren.

§ 7

7. Vertragslaufzeit & Beendigung

Der Vertrag wird für die vom Nutzer gewählte feste Laufzeit (1, 36 oder 12 Monate) geschlossen. Dir Laufzeit endet nach Ablauf des gebuchten Zeitraums automatisch, sofern es nicht durch eine erneute Aufladung oder Lizenzzahlung verlängert wird. Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Festlaufzeit ist ausgeschlossen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für heyGastro insbesondere vor, wenn der Nutzer falsche Stammdaten hinterlegt, die Plattform missbräuchlich einsetzt, gegen Urheberrechte verstößt oder das System vorsätzlich ohne die gesetzlich erforderliche AVV-Zeichnung betreibt.

§ 8

8. Gewährleistung & Haftungsbeschränkung

heyGastro strebt eine bestmögliche, durchgehende Verfügbarkeit der SaaS-Dienste an. Wartungsarbeiten, Updates oder Server-Störungen außerhalb des Einflussbereichs von heyGastro (z. B. Ausfälle des Hosters Strato oder Störungen der Stripe-Zahlungsschnittstellen) können jedoch zu temporären Ausfällen führen. Eine 100%ige Verfügbarkeit kann technisch nicht zugesichert werden.

heyGastro haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet heyGastro nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Gästebuchungen oder Umsatzausfälle des Gastronomen ist ausgeschlossen.

§ 9

9. Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).

Stand: Juli 2026

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Die moderne Tischverwaltung und Online-Reservierung für die zeitgemäße Gastronomie.

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